„Leider hatten die Richter am Kölner Verwaltungsgericht nicht den Mut, sich klar am Friedensgebot des Grundgesetzes zu orientieren.“ Diese Schlussfolgerung zieht Inge Höger, abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, aus der Ablehnung der Klage einer Anwohnerin des US-Fliegerhorstes Büchel. Die Apothekerin Dr. Elke Koller war in ihrer Klage gegen die Bundesregierung Deutschland, mit dem Ziel des Abzugs der letzten 20 Atomwaffen aus Büchel, von der der kritischen Juristenorganisation IALANA unterstützt worden.
„Ich begrüße es ausgesprochen, dass Frau Becker vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen wird. Die fortgesetzte Stationierung der Atomwaffen in Deutschland sowie die Bereitstellung deutscher Soldaten zum Einsatz dieser Waffen verstoßen gegen nationales und internationales Recht, wie etwa gegen den Zwei Plus Vier Vertrag oder den Nichtverbreitungsvertrag. Auch eine Gutachten des Internationalen Gerichtshofs macht klar, dass der Einsatz von Atomwaffen im Widerspruch zum humanitären Kriegsvölkerrecht steht. Warum die Karlsruher Richter nun der Meinung sind, dass es dennoch allein der Einschätzung der Bundesregierung überlassen sei, welche Auswirkungen die Stationierung der Atomwaffen in der Eifel hätte, das ist völlig unverständlich. Die Richter erklären offensichtlich atomare Abschreckung für zulässig und übersehen dabei, dass Abschreckung nur funktioniert, wenn ein Einsatz tatsächlich realistisch ist. Durch die von Seiten des US-Militärs geplanten Modernisierung der Atomwaffen wird genau dieser Einsatz von Atomwaffen in der Zukunft noch wahrscheinlicher. DIE LINKE wird den globalen Kampf für die Abschaffung der Atomwaffen weiter unterstützen auf juristischer und auf politischer Ebene. Ein glaubwürdige Abrüstungspolitik beginnt immer vor der eigenen Haustüre!“