Am 03.12. 2009 wird der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Er wurde 1992 von der Vereinten Nationen (UN) ausgerufen. Ziel der UN ist es, die volle Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen zu erreichen. Dazu hat die UN eine Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen verabschiedet.
Am 6. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag die UN-Konvention akzeptiert und der Bundesrat hatte am 19. Dezember 2008 zugestimmt. So konnte die UN-Konvention zum 1. Februar 2009 offiziell auch in Deutschland in Kraft treten.
Doch bis zur faktischen Umsetzung der Forderungen der Konvention ist es noch ein weiter Weg. Aus diesem Anlass fordert die Herforder Bundestagsabgeordnete Inge Höger, Behinderung nicht länger allein unter einem medizinischen oder verengten sozialrechtlichen Blickwinkel zu betrachten, sondern durchgehend die menschenrechtliche Dimension zu sehen. Dazu gehört auch die klare Benennung angeblicher "Missstände" als Menschenrechtsverletzungen.
So müsse jeder behinderte Mensch, nach Artikel 19 der Konvention Wohnort und Wohnform frei wählen können. Dies ist nicht immer der Fall, da auch das Sozialgesetzbuch XII einen stationärem Aufenthalt in einem Heim dem teureren ambulanten Wohnen mit Unterstützungsleistungen vorzieht. „Damit behinderte Menschen selbst bestimmt leben können, benötigen wir ein vermögens- und einkommensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz mit individuell bedarfsgerechtem Teilhabegeld“ erklärt Inge Höger.
Ebenso gehört dazu eine Schule für alle und Möglichkeiten auch für Menschen mit Behinderungen auf einen Arbeitsplatz. Menschenrechte sind universal und gelten für Alle. Insofern sollte dieser 03. Dezember dazu dienen Behinderung neu zu verstehen und so den Forderungen der UN Konvention gerecht zu werden.