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5. März 2010

Zeit für Abrüstung

Atomstreit mit dem Iran verdeutlicht Doppelmoral des Westens. Linke Perspektiven zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag

 

Von Inge Höger und Carsten Albrecht

Vor dem Hintergrund von Kriegsdrohungen gegen den Iran bereitet die UNO derzeit die Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV oder englich NPT – Non Proliferation Treaty) vor. Im Mai 2010 wird in New York der auch als Atomwaffensperrvertrag bekannte NVV erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Atombombenabwürfe in Hiroshima und Nagasaki im August 1945 haben deutlich gemacht, wie zerstörerisch Nuklearwaffen sind. Um sich in ihrem atomaren Wettrüsten gegenseitig zu beschränken, haben die USA, Großbritannien und die Sowjetunion 1968 den NVV unterzeichnet. Fast alle weiteren Staaten der Erde haben sich ihm seitdem angeschlossen. Lediglich Indien, Pakistan und Israel haben ihn nicht unterzeichnet; Nordkorea ist 2003 ausgestiegen. Inhalt des Vertrages ist das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen, die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen und das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie.

Der NVV ist ein internationaler Vertrag und somit für die Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich bindend. Allerdings gehen aufgrund der »Sensibilität des Themas« die Staaten und internationale Organisationen eher politisch als juristisch mit ihm um. Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe sind diesbezüglich nicht zu erwarten. Bilaterale Übereinkünfte wie das Atomabkommen zwischen Indien und den USA höhlen den NVV aus.

Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) ist von den Vertragsstaaten gegründet worden, um die Einhaltung des NVV zu überprüfen, z. B. durch Inspektionen in Kernkraftwerken. Diese Inspektionen müssen allerdings angekündigt werden, was eine effektive Kontrolle erschwert. Das Zusatzprotokoll, das unangekündigte Inspektionen erlaubt, ist bisher von 127 Staaten unterzeichnet worden. Zu den prominenten Nichtunterzeichnern gehören Ägypten und Brasilien.

Laut NVV dürfen für eine Übergangszeit die fünf offiziellen Nuklearmächte Atombomben besitzen: USA, Rußland, Großbritannien, Frankreich und China. Zudem besitzen auch die vier Nichtunterzeichner des Vertrages Atomwaffen. Indien, Pakistan und Nordkorea geben dies offen zu, Israel betreibt seine »Politik der atomaren Zweideutigkeit«. Sechs Staaten haben auf internationalen politischen Druck hin ihre Atomwaffen abgeschafft: Brasilien, Argentinien, Südafrika, Belorußland, Kasachstan sowie die Ukraine.

Daß die fünf offiziellen Atommächte gleichzeitig die einzigen Vetomächte im UN-Sicherheitsrat sind, zeigt die Doppelmoral des NVV und stellt ein Legitimationsproblem für die gesamte UNO dar. Der Vertrag ist von den Hauptakteuren des Kalten Krieges erstellt worden und hatte vordergründig den Stopp des bis dahin unkontrollierten nuklearen Rüstungswettlaufes zwischen USA und Sowjetunion im Auge. Das ist zwar eine Errungenschaft, aber der NVV hat offensichtlich nicht dazu beigetragen, die Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern. Er hat vielmehr eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Staaten geschaffen: einerseits die fünf offiziellen Atommächte, die »die Bombe« bis auf weiteres haben dürfen; anderseits jene, denen die militärische Nutzung der Atomenergie vorenthalten ist. Vom militärpolitischen Standpunkt aus gesehen zieht der Besitz von Atombomben einen Zuwachs von Macht und Einfluß nach sich. Folglich ist es für einen aufstrebenden Staat eher von Vorteil, selbst Atombomben bauen zu lassen, anstatt sich auf die im NVV vorgesehene nukleare Abrüstung zu verlassen.

Es macht durchaus Sinn, darauf hinzuweisen, daß es im Sinne der Staatsräson am »vernünftigsten« ist, selbst diskret die Regel zu brechen, als erster an der Atombombe zu basteln und darauf zu hoffen, daß möglichst viele andere Staaten zögerlicher sind und vorerst von einer nuklearen Aufrüstung absehen. Vier Staaten sind diesen zwar unmoralischen, aber logisch nachvollziehbaren Weg bereits gegangen. Auch wenn keineswegs bewiesen ist, daß der Iran eine militärische Nutzung seiner Nuklearanlangen plant, könnte man es nachvollziehen, schließlich machen es andere auch, fünf sogar mit dem Quasi-Segen des NVV. Diese Entwicklung zeigt, daß der NVV sein Ziel verfehlt und eher zur nuklearen Verbreitung anregt. Je mehr Staaten in Besitz von Atombomben sind, desto größer ist die Gefahr, daß diese auch Anwendung finden – was zur Zerstörung zumindest eines Teils unseres Planeten führen würde.

Chancen des Vertrages

Trotzdem kann man die Chancen des Vertrages benennen und diese mit konkreten Forderungen verknüpfen. Nahe liegt hier, zunächst auf ein Ende der nuklearen Teilhabe der BRD zu drängen. Die »nukleare Teilhabe« macht Deutschland und andere europäische Staaten zu De-facto-Atommächten und bricht somit den Vertrag. Für den Kriegsfall ist vorgesehen, daß auch die Bundeswehr US-amerikanische Atomwaffen einsetzen kann. Anknüpfungspunkt für politische Aktionen ist z. B. der Protest im August 2008 im rheinland-pfälzischen Büchel, wo US-amerikanische Atomwaffen lagern.

Das Abrüstungsgebot des NVV gilt für alle Unterzeichnerstaaten. Im Vertrag verpflichten sich also auch die offiziellen Atommächte zum vollständigen Abbau ihrer Atomwaffen. Das Fehlen einer verbindlichen Frist hat diese Verpflichtung bisher zu einer Worthülse gemacht. Dennoch ist es gut, die entsprechenden Regierungen daran zu erinnern, was sie bzw. ihre Vorgänger unterschrieben haben. Der Öffentlichkeit würden dadurch die Widersprüche im Handeln ihrer Regierungen deutlicher. Das erhöht den Druck auf die Staats- und Regierungschefs. In diesem Zusammenhang ist es gut, daß die Friedensbewegung immer wieder den umgehenden Stopp jedweder Atomwaffentests fordert und auf die dabei aufkommenden Gefahren für Mensch und Natur hinweist.

Doch die Chancen des NVV können nicht darüber hinwegtäuschen, daß er völlig unzureichend ist. Deshalb setzen sich Initiativen wie »I can – international campaign to abolish nuclear weapons« (Internationale Kampagne für das Verbot von Nuklearwaffen) zurecht dafür ein, daß der NVV durch einen globalen Abrüstungsvertrag bzw. eine »Atomwaffenkonvention« ersetzt wird. Einer Kritik an seiner Umsetzung muß auch weiterhin die grundsätzliche Infragestellung des bestehenden Vertrags folgen.

In einem neuen Vertragswerk sollten sich die Staaten dazu verpflichten, in einem festgeschriebenen Zeitraum nuklear abzurüsten. Dies wird nicht ohne Druck von unten denkbar sein. In Deutschland steht hierbei gerade die Partei Die Linke in der Verantwortung, einen entscheidenden Beitrag zur Mobilisierung zu leisten. Die Bilder von Hiroshima und Nagasaki sind vielen Menschen im Bewußtsein – dementsprechend groß dürfte die Zustimmung zu einem Abrüstungsvertrag sein. Zudem muß die Doppelmoral, mit der der NVV die Staaten in bombenwürdig bzw. -unwürdig einteilt, stärker thematisiert werden. Seit den 1990er Jahren fordern zahlreiche Nichtregierungsorganisationen eine solche Konvention; Vertragsentwürfe wurden vorgestellt. Experten halten eine weitgehende nukleare Abrüstung in den kommenden Jahrzehnten für realistisch. »Mit politischem Willen ist es möglich, 90 Prozent der nuklearen Sprengköpfe in den nächsten 15 Jahren zu vernichten«, sagte der frühere australische Außenminister Gareth Evans im vergangenen Monat in Genf.

»Böse« und »gut«

Es ist des weiteren nicht hinnehmbar, daß der NVV zwischen »böser« militärisch genutzter und »guter« zivil genutzter Kernkraft unterscheidet. Aus guten Gründen setzt sich die Antiatombewegung auch für Energiegewinnung jenseits von Kernkraft ein. Denn auch der Schreck von Tschernobyl hat sich tief ins Bewußtsein vieler Menschen eingeprägt. Allerdings darf diese Ablehnung gegenüber Atomenergie nicht dazu führen, daß unliebsame Staaten vom Westen daran gehindert werden, Atomkraftwerke zu bauen. Der Atomstreit mit dem Iran verdeutlicht die Doppelmoral, die es rund um den NVV gibt. Der Vertrag unterstreicht ausdrücklich das Recht aller Staaten auf zivile Kernenergie. In Artikel IV (1) wird sogar von einem »unveräußerlichen Recht« auf »Kernenergie für zivile Zwecke« gesprochen. Da dem Iran bisher nicht der Bau von Kernwaffen nachgewiesen werden kann, bricht er mit seiner – umweltpolitisch durchaus bedauerlichen – Urananreicherung nicht den NVV, durch den auch er gebunden ist.

Es ist inkonsequent, dem Iran vorzuwerfen, er strebe nach Kernwaffen, ohne sich für die nukleare Abrüstung weltweit einzusetzen. Die Partei Die Linke wird sich weiterhin entschiedenen gegen jede Instrumentalisierung des Antiatomgedankens für die Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen den Iran wenden. Die Linke fordert konsequent eine Welt ohne Atomwaffen und ohne Atomkraftwerke.

Inge Höger (Die Linke) ist Mitglied im Verteidigungsausschuß des Bundestages. Carsten Albrecht ihr wissenschaftlicher Mitarbeiter