Das Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den stellvertretenden Landessprecher der LINKEN.NRW, Thies Gleiss, ist am Mittwoch mit einem Freispruch in zweiter Instanz zu Ende gegangen. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, ist noch unklar. Mit viel persönlicher Unterstützung für den Angeklagten und Protesterklärungen an das Gericht gab es zu diesem Prozess Solidarität und Öffentlichkeit weit über die Gerichtsmauern hinaus, ohne die das Verfahren auch anders hätte ausgehen können.
Thies Gleiss war angeklagt, die Soldaten der Bundeswehr beleidigt zu haben, weil er in einem Artikel für
die Zeitung JungeWelt von "Mördersoldaten", die von SPD und Grünen in den Krieg geschickt wurden, geschrieben hatte. Gerhard Militzer, der Anwalt von Thies Gleiss, zum Freispruch: „Das Landgericht Berlin hat sich, im Gegensatz zum Amtsgericht, vollumfänglich der Rechtsaufassung der Verteidigung
angeschlossen. Es hat berechtigte Zweifel geäußert, ob allein der Gebrauch des Wortes „Mördersoldaten“ tatbestandsmäßig überhaupt eine Beleidigung sein kann. Jedenfalls sei die Aussage des Beschwerdeführers durch das Grund- und Menschenrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt. Sie stelle unzweifelhaft einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage dar und sei deshalb nicht strafbar. Das Landgericht Berlin hat mit dem Freispruch richtigerweise deutlich gemacht, dass auch scharf formulierte Kritik am Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan zulässig ist.“
In einem zweiten Verfahren am selben Tag vor dem Berliner Amtsgericht wurde Inge Viett wegen eines Beitrages in der JungenWelt und auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt.
Das Gericht sah in ihren Auslassungen zu den Kriegen der Bundesregierung und Brandanschlägen gegen Bundeswehrfahrzeuge einen Aufruf zu und Billigung von Straftaten. Wie das erstinstanzliche Urteil gegen Thies Gleiss ist auch dieses Urteil in keiner Weise mit dem Recht auf Meinungsäußerung und der Pressefreiheit vereinbar. Bis zur zweiten Verhandlung muss die Solidarität mit Inge Viett also weitergehen, damit auch dieses Verfahren mit dem einzig vertretbaren Urteil endet: Freispruch.
Katharina Schwabedissen und Hubertus Zdebel
LandessprecherInnen DIE LINKE. NRW