Was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld?
Was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld? Dieser Ratgeber erklärt Einkommen, Vermögen, Bedarfsgemeinschaft und Antragstellung verständlich und aktuell.
Von Inge Höger 8 Min. Lesezeit

Was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden oder deren Arbeitsverhältnis endet. Das Bürgergeld – seit Januar 2023 der Nachfolger des früheren Hartz-IV-Systems – ist die zentrale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland. Doch nicht jeder, der wenig Geld hat, hat automatisch Anspruch auf diese Unterstützung. Welche konkreten Kriterien das Jobcenter prüft und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Grundvoraussetzungen für den Bürgergeld-Bezug
Das Bürgergeld ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt und richtet sich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften decken können. Die wichtigste Grundbedingung lautet: Sie müssen erwerbsfähig sein. Das bedeutet, Sie müssen mindestens drei Stunden täglich arbeiten können – und das für mindestens sechs Monate am Stück. Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), die vom Sozialamt verwaltet wird.
Neben der Erwerbsfähigkeit gibt es eine Reihe weiterer formaler Kriterien:
- Alter: Sie müssen mindestens 15 Jahre alt und unter der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sein (aktuell 67 Jahre).
- Wohnsitz in Deutschland: Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und erreichbar sein – das Jobcenter muss Sie innerhalb von zwei Wochen zum Gespräch einladen können.
- Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen und Ihr Vermögen reichen nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu sichern.
- Keine vorrangige Leistung: Leistungen wie Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Krankengeld haben grundsätzlich Vorrang. Bürgergeld kommt erst dann in Frage, wenn solche Ansprüche erschöpft oder nicht vorhanden sind.
Erreichbarkeit und Wohnort als unterschätzte Kriterien
Ein häufig übersehener Aspekt: Sie dürfen sich nicht ohne Erlaubnis des Jobcenters über einen längeren Zeitraum aus dem Einzugsbereich entfernen. Wer längere Reisen plant, muss das vorher abklären – sonst riskiert man eine Leistungseinstellung. Der Wohnort selbst ist flexibel, solange er in Deutschland liegt; ein fester Wohnsitz ist Voraussetzung.
Einkommen und Hinzuverdienst: Was Sie wissen müssen
Bürgergeld ist eine bedarfsgeprüfte Leistung. Das bedeutet: Jedes Einkommen, das Sie erzielen, wird grundsätzlich auf den Leistungsanspruch angerechnet. Entscheidend ist dabei, wie viel Sie zum Bürgergeld dazuverdienen dürfen, ohne den vollen Betrag zu verlieren.
Freibeträge beim Hinzuverdienst
Die aktuellen Freibetragsregelungen sehen vor:
- Die ersten 100 Euro brutto monatlich bleiben vollständig anrechnungsfrei.
- Von einem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet.
- Von einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden weitere 30 Prozent anrechnungsfrei gestellt.
- Für Auszubildende und Schüler gelten abweichende Regelungen (bis zu 520 Euro frei).
Ein Beispiel: Wer 600 Euro brutto verdient, darf folgendes behalten, ohne dass es vollständig verrechnet wird – die ersten 100 Euro vollständig, von den nächsten 420 Euro 20 % (= 84 Euro) und von den verbleibenden 80 Euro 30 % (= 24 Euro). Summa summarum: rund 208 Euro bleiben anrechnungsfrei.
Wie hoch ist das aktuelle Bürgergeld?
Zum 1. Januar 2024 wurden die Regelsätze deutlich angehoben:
| Personengruppe | Regelsatz 2024 |
|---|---|
| Alleinstehende Erwachsene | 563 Euro |
| Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro |
| Jugendliche (14–17 Jahre) | 471 Euro |
| Kinder (6–13 Jahre) | 390 Euro |
| Kinder unter 6 Jahren | 357 Euro |
Dazu kommen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung) – in angemessener Höhe, die regional unterschiedlich definiert wird – sowie Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen (Schwangerschaft, Behinderung, Alleinerziehende).
Mehr über die gesamtgesellschaftliche Dimension dieser Ausgaben lesen Sie in der Analyse zu den Sozialausgaben und Bürgergeld im Bundeshaushalt.
Vermögensprüfung und Schonvermögen beim Jobcenter
Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, muss dem Jobcenter vollständige Auskunft über sein Vermögen geben – die sogenannte Vermögensauskunft. Das umfasst Bankkonten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Immobilien und andere Werte. Auf Grundlage dieser Angaben prüft das Jobcenter, ob und wie viel Vermögen zunächst eingesetzt werden muss, bevor Leistungen gewährt werden.
Das Schonvermögen: Was bleibt unangetastet?
Seit der Reform 2023 gilt eine deutlich großzügigere Karenzzeit: In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezugs wird Vermögen bis zu 40.000 Euro (für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft: 15.000 Euro) nicht berücksichtigt. Das gibt betroffenen Haushalten die Möglichkeit, kurze Krisenzeiten zu überbrücken, ohne sofort alle Rücklagen aufzubrauchen.
Nach Ablauf dieser Karenzzeit gilt ein dauerhaftes Schonvermögen von:
- 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
Bestimmte Vermögensformen sind grundsätzlich geschützt:
- Selbst bewohntes Wohneigentum in angemessener Größe (in der Regel bis 140 m² für eine vierköpfige Familie)
- Kapital zur geförderten Altersvorsorge (Riester, Rürup)
- Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ein angemessenes Kraftfahrzeug
Bürgergeld und Eigentumswohnung
Wer eine selbst genutzte Eigentumswohnung besitzt, muss diese in der Regel nicht verkaufen, um Bürgergeld zu beziehen – solange die Größe angemessen ist. Eine 80-m²-Wohnung für zwei Personen gilt typischerweise als angemessen; eine 200-m²-Villa hingegen nicht. Das Jobcenter prüft im Einzelfall. Vermietet man die Wohnung, zählen die Mieteinnahmen als Einkommen und werden angerechnet.
Laut Bundesagentur für Arbeit bezogen im Jahr 2023 durchschnittlich rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld (inklusive nicht erwerbsfähiger Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften wie Kinder).
Einen breiteren Überblick über staatliche Vermögens- und Haushaltsfragen bietet der Artikel zu den Staatsausgaben für Sozialleistungen.
Bedarfsgemeinschaft: Voraussetzungen für Paare und Familien
Das Bürgergeld wird nicht für Einzelpersonen isoliert berechnet, sondern für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Darunter versteht das Gesetz alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und füreinander wirtschaften – also in erster Linie Ehepaare, Lebenspartner und unverheiratete Paare, aber auch deren Kinder unter 25 Jahren, sofern sie keine eigenen Einnahmen haben, die ihren Bedarf decken.
Wie hoch ist das Bürgergeld für ein Ehepaar?
Zwei erwachsene Partner erhalten jeweils den Partnerregelsatz von 506 Euro (Stand 2024), also gemeinsam 1.012 Euro monatlich – plus angemessene Unterkunftskosten. Zum Vergleich: Ein Alleinstehender erhält 563 Euro. Die Differenz spiegelt die Annahme wider, dass zwei Personen in einem Haushalt Kosten teilen können.
Einkommen und Vermögen des Partners
Ein wichtiger Punkt, der viele überrascht: Das Einkommen und Vermögen des Partners wird vollständig in die Bedarfsrechnung einbezogen. Verdient der eine Partner 2.000 Euro netto, kann das den Anspruch des anderen Partners vollständig aufheben – selbst wenn der nicht arbeitende Partner formell alle anderen Voraussetzungen erfüllt. Dasselbe gilt für Kinder, die noch in der Bedarfsgemeinschaft leben und eigenes Einkommen erzielen.
Antragstellung: So beantragen Sie die staatliche Unterstützung
Wer alle Voraussetzungen für das Bürgergeld erfüllt, muss aktiv einen Antrag stellen – die Leistung wird nicht automatisch gewährt. Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort. In den meisten Kreisen und kreisfreien Städten ist das Jobcenter eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Antrag stellen: Online über das Portal der Bundesagentur für Arbeit, persönlich im Jobcenter oder postalisch. Wichtig: Das Datum des Antragseingangs bestimmt den Beginn des Leistungsanspruchs – nicht das Datum des ersten Beratungsgesprächs.
- Unterlagen einreichen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sowie das ausgefüllte Vermögensformular (Anlage VM).
- Erstgespräch im Jobcenter: Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung folgt in der Regel ein persönliches Gespräch zur Bedarfsprüfung.
- Bescheid erhalten: Das Jobcenter erteilt einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der den Zeitraum und die Höhe der Leistung festlegt – üblicherweise für zwölf Monate.
- Weiterbewilligung beantragen: Spätestens vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sollte der Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.
Wer bekommt kein Bürgergeld?
Nicht anspruchsberechtigt sind unter anderem Personen, die:
- nicht erwerbsfähig sind (→ Grundsicherung nach SGB XII)
- die Regelaltersgrenze überschritten haben (→ Grundsicherung im Alter)
- als EU-Ausländer ausschließlich zur Arbeitsuche nach Deutschland eingereist sind (besondere Regelungen gelten hier nach einer Wartezeit)
- über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, das den Bedarf deckt
Das Bürgergeld ist kein Almosen, sondern ein sozialrechtlicher Anspruch – wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht auf diese Leistung.
Die Beantragung erfordert Transparenz gegenüber dem Jobcenter, ist aber mit dem richtigen Wissen kein bürokratisches Labyrinth. Wer unsicher ist, kann sich kostenlos bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder bei Sozialrechtsanwälten helfen lassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Was sind die Voraussetzungen für Bürgergeld?
- Sie müssen erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig), zwischen 15 und 67 Jahren alt und hilfebedürftig sein. Außerdem müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und dürfen keine vorrangigen Leistungen wie ALG I beziehen.
- Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?
- Die ersten 100 Euro monatlich bleiben vollständig anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet, von Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro weitere 30 Prozent. Auszubildende haben einen höheren Freibetrag.
- Wie hoch ist das aktuelle Bürgergeld 2024?
- Alleinstehende erhalten seit Januar 2024 einen Regelsatz von 563 Euro monatlich. Hinzu kommen die tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 Euro.
- Welches Vermögen ist beim Bürgergeld geschützt?
- In den ersten zwölf Monaten des Bezugs sind bis zu 40.000 Euro Vermögen pro Hauptperson geschützt (Karenzzeit). Danach gilt ein dauerhaftes Schonvermögen von 15.000 Euro pro Person. Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe sowie geförderte Altersvorsorge bleiben grundsätzlich unangetastet.
- Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
- Anspruch haben erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen zwischen 15 und 67 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Nicht erwerbsfähige Personen erhalten stattdessen Grundsicherung nach SGB XII.
- Wie hoch ist der Regelsatz für ein Ehepaar beim Bürgergeld?
- Zwei Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 Euro Regelsatz, also zusammen 1.012 Euro monatlich (Stand 2024). Dazu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft sowie eventuelle Mehrbedarfe.