Wirtschaft

Was ist das Lieferkettengesetz? Einfach erklärt

Was ist das Lieferkettengesetz? Einfach erklärt: wen das LkSG betrifft, welche Sorgfaltspflichten gelten und wie es sich vom EU-Gesetz unterscheidet.

Von Inge Höger 10 Min. Lesezeit

was ist das lieferkettengesetz einfach erklärt

Ein T-Shirt aus Bangladesch, Kakao aus Westafrika, Kobalt aus dem Kongo im Smartphone-Akku: Kaum ein Produkt entsteht heute an nur einem Ort. Was ist das Lieferkettengesetz, einfach erklärt? Es ist der Versuch, große Unternehmen in Deutschland für das mitverantwortlich zu machen, was auf dem Weg ihrer Waren geschieht — bei den eigenen Lieferanten und, unter bestimmten Bedingungen, auch dahinter. Seit 2023 gilt das Gesetz, seit 2024 für deutlich mehr Firmen, und parallel arbeitet die EU an einer eigenen Regelung. Ein Überblick über Inhalt, Pflichten, Kontrolle und Kritik.

Was ist das Lieferkettengesetz? Einfach erklärt

Das Lieferkettengesetz heißt offiziell Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz LkSG. Wegen dieses Titels ist auch die Bezeichnung Sorgfaltspflichtengesetz verbreitet. Der Bundestag hat es 2021 beschlossen; seit dem 1. Januar 2023 ist es in Kraft.

Die Grundidee lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wer als großes Unternehmen von weltweiten Lieferketten profitiert, soll systematisch prüfen, ob dabei Menschenrechte verletzt oder bestimmte Umweltschäden verursacht werden — und darauf reagieren. Das Gesetz verlangt also kein perfektes Ergebnis, sondern ein nachvollziehbares Bemühen. Juristen sprechen von einer Bemühens- und nicht von einer Erfolgspflicht. Ein Unternehmen haftet demnach nicht automatisch für jeden Missstand bei einem Zulieferer, muss aber belegen können, dass es Risiken erkannt und angemessen gehandelt hat.

Warum es das Gesetz gibt

Auslöser der politischen Debatte waren Katastrophen wie der Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013, bei dem mehr als 1.100 Textilarbeiterinnen und -arbeiter starben. In dem Gebäude wurde auch für europäische Modemarken produziert. Zuvor hatte die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte auf freiwillige Selbstverpflichtungen gesetzt. Überprüfungen zeigten jedoch, dass nur ein kleiner Teil der Unternehmen die Erwartungen erfüllte. Aus der Freiwilligkeit wurde deshalb eine gesetzliche Pflicht.

Was mit Lieferkette gemeint ist

Der Begriff ist im Gesetz weit gefasst. Zur Lieferkette zählen alle Schritte, die zur Herstellung eines Produkts oder zur Erbringung einer Dienstleistung nötig sind — von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Ebenen: den eigenen Geschäftsbereich, die unmittelbaren Zulieferer, mit denen ein direkter Vertrag besteht, und die mittelbaren Zulieferer weiter vorn in der Kette. Wie verzweigt solche Wege sind, zeigt schon ein Blick auf den Import von Obst und Gemüse nach Deutschland.

Anwendungsbereich: Für welche Unternehmen gilt das LkSG?

Das Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen ab einer bestimmten Größe — gemessen an der Zahl der Beschäftigten im Inland. Die Rechtsform spielt keine Rolle, entscheidend ist die Hauptverwaltung, die Hauptniederlassung, der Verwaltungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland.

ZeitpunktErfasste Unternehmen
ab 1. Januar 2023in der Regel mindestens 3.000 Beschäftigte im Inland
ab 1. Januar 2024in der Regel mindestens 1.000 Beschäftigte im Inland

In Konzernen werden die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer konzernangehöriger Gesellschaften der Obergesellschaft zugerechnet. Ins Ausland entsandte Beschäftigte zählen ebenfalls mit.

Was das für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vom Gesetz nicht direkt erfasst. In der Praxis spüren viele von ihnen es trotzdem, denn wer an einen großen Konzern liefert, erhält Fragebögen, Verhaltenskodizes und vertragliche Zusicherungen, die der Kunde für seine eigene Risikoanalyse benötigt. Für einen Mittelständler mit 80 Beschäftigten kann das zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten, obwohl er selbst keine Pflichten nach dem LkSG hat. Die Aufsichtsbehörde hat klargestellt, dass große Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten nicht einfach pauschal an ihre Zulieferer weiterreichen dürfen — die Verantwortung bleibt beim verpflichteten Unternehmen.

Die Sorgfaltspflichten: Verantwortung entlang der globalen Lieferketten

Kern des Gesetzes sind die Sorgfaltspflichten. Sie beschreiben, was ein Unternehmen konkret tun muss, um Risiken in seinen Lieferketten zu erkennen, zu verringern und zu beenden. Die wichtigsten Elemente im Überblick:

  • Risikomanagement einrichten: Das Unternehmen muss ein wirksames System aufbauen und festlegen, wer intern zuständig ist — etwa eine Menschenrechtsbeauftragte oder einen Menschenrechtsbeauftragten.
  • Risikoanalyse durchführen: Mindestens einmal im Jahr sowie bei besonderem Anlass, etwa der Erschließung eines neuen Beschaffungslandes, sind die Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln und zu gewichten.
  • Grundsatzerklärung abgeben: Die Unternehmensleitung beschreibt öffentlich ihre Menschenrechtsstrategie und die festgestellten prioritären Risiken.
  • Präventionsmaßnahmen verankern: Dazu gehören angepasste Einkaufspraktiken, Schulungen, vertragliche Zusicherungen von Lieferanten und risikobasierte Kontrollen.
  • Abhilfe schaffen: Wird eine Verletzung festgestellt, muss das Unternehmen unverzüglich handeln, um sie zu beenden oder zu minimieren.
  • Beschwerdeverfahren anbieten: Betroffene, auch Beschäftigte bei Zulieferern im Ausland, müssen auf Risiken und Verstöße hinweisen können.
  • Dokumentieren: Die Erfüllung der Pflichten ist fortlaufend zu dokumentieren und die Unterlagen sind aufzubewahren.

Unmittelbare und mittelbare Zulieferer

Die Pflichten gelten abgestuft. Für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer greifen sie vollständig. Bei mittelbaren Zulieferern, etwa der Spinnerei hinter der Näherei, muss ein Unternehmen tätig werden, sobald es substantiierte Kenntnis von einer möglichen Verletzung hat — also tatsächliche Anhaltspunkte, die einen Verstoß möglich erscheinen lassen. Dann sind auch dort eine Risikoanalyse und geeignete Maßnahmen gefordert.

Befähigung vor Rückzug

Bemerkenswert ist der Grundsatz, dass ein Abbruch der Geschäftsbeziehung nur das letzte Mittel sein soll. Ein Rückzug aus einem Land löst die Probleme der Menschen vor Ort selten; oft verlieren sie dadurch nur ihre Arbeit. Vorrang haben deshalb gemeinsame Abhilfepläne, Schulungen und die Zusammenarbeit in Brancheninitiativen. Dahinter steht ein Verständnis von sozialer Gerechtigkeit, das über Landesgrenzen hinausreicht.

Menschenrechte und Umweltschutz im Fokus des Gesetzes

Welche Risiken genau gemeint sind, legt das Gesetz in einem Katalog fest, der sich an internationalen Abkommen orientiert. Unternehmen müssen also nicht selbst definieren, was als Menschenrechtsverletzung gilt.

Geschützte Menschenrechte

Zu den menschenrechtlichen Risiken zählt das LkSG unter anderem:

  • Kinderarbeit, insbesondere ihre schlimmsten Formen,
  • Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei,
  • die Missachtung des Arbeitsschutzes, wenn dadurch Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen,
  • die Missachtung der Koalitionsfreiheit, also des Rechts, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten,
  • Diskriminierung bei der Beschäftigung, etwa wegen Herkunft, Geschlecht oder Religion,
  • das Vorenthalten eines angemessenen Lohns,
  • widerrechtliche Vertreibung und Landraub sowie der Einsatz privater oder staatlicher Sicherheitskräfte, die Menschen misshandeln.

Auch Umweltschäden können Menschenrechte verletzen, etwa wenn verunreinigtes Wasser die Gesundheit der Anwohner einer Mine gefährdet. Das Gesetz erfasst solche Fälle ausdrücklich.

Umweltbezogene Pflichten

Darüber hinaus nennt das Gesetz konkrete Umweltrisiken, die sich aus drei internationalen Übereinkommen ableiten: dem Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen über langlebige organische Schadstoffe und dem Basler Übereinkommen über die Ausfuhr gefährlicher Abfälle. Kritiker bemängeln, dass der Umweltschutz damit vergleichsweise eng gefasst ist; ein allgemeiner Schutz von Klima oder Artenvielfalt ist im deutschen Gesetz nicht vorgesehen.

Kontrolle und Sanktionen: Wer überwacht die Einhaltung?

Zuständig für die Kontrolle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Behörde kann von Amts wegen tätig werden oder auf Antrag von Personen, die geltend machen, in ihren Rechten verletzt zu sein. Sie darf Geschäftsräume betreten, Unterlagen anfordern und Unternehmen konkrete Maßnahmen aufgeben.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 800.000 Euro. Unternehmen mit einem durchschnittlichen weltweiten Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro können mit bis zu zwei Prozent dieses Umsatzes belegt werden. Hinzu kommt ein möglicher Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre — für viele Firmen eine empfindliche Folge. Eine neue zivilrechtliche Haftung gegenüber Geschädigten schafft das deutsche Gesetz dagegen ausdrücklich nicht. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen können Betroffene aber bei Klagen vor deutschen Gerichten unterstützen.

Um die Pflichten des Gesetzes wird politisch weiter gerungen. Die Bundesregierung hat Erleichterungen angekündigt und auf den Weg gebracht, insbesondere den Wegfall der jährlichen Berichtspflicht und eine Beschränkung der Bußgelder auf schwere Verstöße. Wer betroffen ist, sollte den jeweils aktuellen Stand prüfen; Beschlüsse dieser Art fallen in der Kabinettsitzung der Bundesregierung und anschließend im Bundestag.

EU-Lieferkettengesetz vs. deutsches LkSG: Wo liegen die Unterschiede?

Neben dem deutschen Gesetz existiert seit 2024 eine europäische Regelung: die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, international als CSDDD abgekürzt und hierzulande oft EU-Lieferkettengesetz genannt. Als Richtlinie gilt sie nicht unmittelbar, sondern muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet das, dass das LkSG angepasst oder ersetzt werden muss.

Die wichtigsten Unterschiede

AspektDeutsches LkSGEU-Richtlinie (ursprüngliche Fassung)
Maßstab für die GrößeBeschäftigte im InlandBeschäftigte und Umsatz
Reichweite in der Kettevor allem eigener Bereich und unmittelbare Zuliefererrisikobasiert entlang der gesamten Aktivitätskette
Zivilrechtliche Haftungkeine neue HaftungHaftungsregelung vorgesehen
Umwelt und Klimawenige konkret benannte Umweltrisikenbreiterer Umweltbezug, ursprünglich mit Klimaplan

In ihrer ursprünglichen Fassung erfasste die Richtlinie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro weltweitem Jahresumsatz. Seitdem hat die EU im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets zum Bürokratieabbau den Zeitplan verschoben und den Anwendungsbereich spürbar eingeschränkt. Federführend bei solchen Vorschlägen ist die Europäische Kommission, beschlossen werden sie von Parlament und Rat gemeinsam.

Was das für Unternehmen bedeutet

Für Unternehmen, die heute schon unter das deutsche Gesetz fallen, ist die Lage paradox: Die Pflichten des LkSG gelten weiter, während sich die europäischen Vorgaben noch verändern. Wer bereits ein funktionierendes Risikomanagement aufgebaut hat, ist dennoch im Vorteil — denn die Grundlogik aus Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe und Beschwerdeverfahren bleibt in beiden Regelwerken gleich.

Kritik und Bilanz: Was das Gesetz bisher bewirkt

Über das Lieferkettengesetz wird seit seiner Entstehung gestritten. Wirtschaftsverbände kritisieren vor allem den bürokratischen Aufwand, die Kosten für Prüfungen und Software sowie die indirekte Belastung kleinerer Zulieferer. Zudem befürchten sie Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten aus Ländern ohne vergleichbare Pflichten.

Menschenrechtsorganisationen halten dagegen, dass das Gesetz eher zu kurz greift: keine eigene Haftung, eine abgestufte Pflicht bei mittelbaren Zulieferern, ein enger Umweltbegriff. Unstrittig ist, dass das Thema Lieferketten seit Inkrafttreten in vielen Vorstandsetagen eine neue Priorität erhalten hat. Einkaufsabteilungen kennen ihre Zulieferer heute oft genauer als vor wenigen Jahren — und Beschäftigte in Produktionsländern haben über die Beschwerdeverfahren zumindest einen formalen Weg, um auf Missstände aufmerksam zu machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen

Was ist das Lieferkettengesetz einfach erklärt?
Das Lieferkettengesetz, offiziell Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG), verpflichtet große Unternehmen in Deutschland seit 2023, Risiken für Menschenrechte und bestimmte Umweltgüter bei sich und ihren Zulieferern zu ermitteln und darauf zu reagieren. Es ist eine Bemühens- und keine Erfolgspflicht.
Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz?
Seit dem 1. Januar 2023 galt es für Unternehmen mit in der Regel mindestens 3.000 Beschäftigten im Inland, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht direkt verpflichtet, spüren das Gesetz aber oft als Zulieferer großer Kunden.
Was sind die wichtigsten Sorgfaltspflichten für Firmen?
Dazu gehören ein Risikomanagement mit klarer Zuständigkeit, eine regelmäßige Risikoanalyse, eine Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein Beschwerdeverfahren für Betroffene sowie die laufende Dokumentation. Bei mittelbaren Zulieferern muss ein Unternehmen handeln, sobald es substantiierte Kenntnis von möglichen Verstößen hat.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das LkSG?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann Bußgelder von bis zu 800.000 Euro verhängen, bei Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Außerdem ist ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre möglich. Die Bundesregierung hat angekündigt, Bußgelder künftig auf schwere Verstöße zu beschränken.
Was ist der Unterschied zwischen dem deutschen LkSG und der EU-Richtlinie?
Die EU-Richtlinie (CSDDD) setzt in ihrer ursprünglichen Fassung auf Beschäftigtenzahl und Umsatz, reicht risikobasiert weiter in die Kette, sieht eine zivilrechtliche Haftung vor und hat einen breiteren Umweltbezug. Als Richtlinie muss sie erst in nationales Recht umgesetzt werden; die EU hat Zeitplan und Anwendungsbereich inzwischen geändert.
Wie profitieren Menschenrechte weltweit vom Lieferkettengesetz?
Das Gesetz zwingt große Unternehmen, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder mangelnden Arbeitsschutz bei Zulieferern systematisch zu prüfen und abzustellen. Beschäftigte in Produktionsländern erhalten über Beschwerdeverfahren einen Weg, Missstände zu melden. Ob sich die Lage vor Ort messbar verbessert, ist politisch umstritten.