Erst- und Zweitstimme: Wie viele Stimmen hat man bei der Bundestagswahl?
Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen: Erststimme für den Direktkandidaten und Zweitstimme für die Partei. Hier erfahren Sie, wie beide Stimmen wirken.
Von Inge Höger 8 Min. Lesezeit

Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme. Diese simple Antwort verbirgt jedoch ein komplexes Wahlsystem, das über die Zusammensetzung des Parlaments und damit über politische Mehrheitsverhältnisse in Deutschland entscheidet. Wer verstehen möchte, wie aus einem Kreuzchen auf dem Wahlzettel ein Mandat im Bundestag wird, sollte beide Stimmen und ihre unterschiedlichen Wirkungsweisen genau kennen.
Wie viele Stimmen hat man bei der Bundestagswahl? Das Wahlsystem im Überblick
Das Wahlsystem der Bundestagswahl ist als personalisierte Verhältniswahl konzipiert — ein Hybridmodell, das Elemente der Mehrheitswahl mit denen der Verhältniswahl verbindet. Jede wahlberechtigte Person erhält genau einen Wahlzettel, auf dem zwei voneinander unabhängige Entscheidungen getroffen werden können.
Die Erststimme gilt dem Direktkandidaten oder der Direktkandidatin im jeweiligen Wahlkreis. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt; wer dort die meisten Erststimmen erhält, zieht direkt in den Bundestag ein — unabhängig davon, wie stark die eigene Partei bundesweit abschneidet. Die Zweitstimme hingegen wird der Partei als Ganzes gegeben und bestimmt, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Parlament erhält.
Beide Stimmen sind rechtlich gleichwertig, wirken aber auf fundamental verschiedenen Ebenen des Wahlsystems Deutschland. Wer die Mechanik dieses Systems kennt, erkennt schnell, warum manche Wahlforscher sagen: Die Zweitstimme entscheidet über Regierungsmehrheiten, die Erststimme über Gesichter.
Wer sich fragt, was am nächsten Wahltag überhaupt auf dem Stimmzettel steht, findet auf dieser Seite weitere Hintergründe zur Bundestagswahl.
Die Erststimme: Wahl der Direktkandidaten und Abgeordneten im Bundestag
Auf dem Bundestagswahl-Wahlzettel befindet sich links die Spalte für die Erststimme. Dort sind die Direktkandidatinnen und -kandidaten des jeweiligen Wahlkreises aufgelistet, in der Regel mit Angabe von Name, Partei und Beruf. Mit einem Kreuz in dieser Spalte wählt man eine konkrete Person — nicht nur eine Partei.
Das Prinzip ist die relative Mehrheitswahl: Es gewinnt, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, selbst wenn das nur 28 % sind. Die übrigen Stimmen verfallen. Aus jedem der 299 Wahlkreise zieht genau ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin als sogenanntes Direktmandat in den Deutschen Bundestag ein. Diese 299 Sitze bilden die Hälfte der gesetzlichen Regelgröße von 598 Mitgliedern.
Für Kandidatinnen und Kandidaten kleiner Parteien ist die Erststimme besonders bedeutsam: Gelingt es einer Partei, mindestens drei Direktmandate zu erringen, darf sie auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde bei den Zweitstimmen verfehlt hat — die sogenannte Grundmandatsklausel. Diese Regelung wurde allerdings durch die Wahlrechtsreform 2023 faktisch ausgehebelt (dazu später mehr).
Die Erststimme kann also auch strategisch eingesetzt werden: Wählerinnen und Wähler, die einen lokal bekannten Kandidaten einer kleinen Partei unterstützen möchten, tun dies über diese Spalte des Wahlzettels — unabhängig von ihrer Parteipräferenz bei der Zweitstimme. Dieses Phänomen nennt sich Stimmensplitting und ist in Deutschland weit verbreitet.
Die Zweitstimme: Warum sie für die Sitzverteilung im Bundestag entscheidend ist
Die rechte Spalte des Wahlzettels gehört der Zweitstimme — und sie ist, was die Zusammensetzung des Bundestages betrifft, die strukturell bedeutsamere der beiden Stimmen. Mit ihr wählt man nicht eine Person, sondern eine Parteiliste. Die Parteien stellen vor der Wahl Landeslisten auf, in denen die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten festgelegt ist. Wer auf einem vorderen Listenplatz steht, hat bei einem guten Wahlergebnis der Partei gute Chancen auf einen Einzug in den Bundestag.
Die Zweitstimme bestimmt den Anteil jeder Partei an den Gesamtsitzen im Parlament. Erhält eine Partei bundesweit 25 % der Zweitstimmen, stehen ihr etwa 25 % der Parlamentssitze zu — proportional nach dem Sainte-Laguë-Verfahren berechnet, das seit 2009 angewendet wird.
Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Sitzverteilung ist das Überwinden der Fünf-Prozent-Hürde: Eine Partei muss bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. Diese Sperrklausel soll die Parlamentsarbeit effizient halten und eine Zersplitterung in viele kleine Fraktionen verhindern — ein Lehrstück aus der Weimarer Republik.
Die Zusammensetzung des Bundestages spiegelt also primär das Zweitstimmenergebnis wider. Deshalb appellieren Parteistrategen in Wahlkämpfen regelmäßig gezielt an ihre Anhänger: „Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme."
Bundestagswahl 2021: SPD 25,7 % der Zweitstimmen → 206 Sitze | CDU/CSU 24,1 % → 197 Sitze | Grüne 14,8 % → 118 Sitze | FDP 11,5 % → 92 Sitze | AfD 10,3 % → 83 Sitze | Linke 4,9 % → 39 Sitze (über Grundmandatsklausel)
Neues Wahlrecht im Bundestag: Die Reform 2023 und ihre Auswirkungen
Das neues Wahlrecht für den Bundestag, das der Gesetzgeber im Jahr 2023 beschlossen hat, verändert die Spielregeln des deutschen Wahlsystems erheblich. Das zentrale Problem des alten Rechts: Wenn eine Partei in den Wahlkreisen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach Zweitstimmenproporz zustanden, entstanden sogenannte Überhangmandate. Um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen, wurden anschließend Ausgleichsmandate für andere Parteien vergeben — der Bundestag wuchs dadurch nach der Wahl 2021 auf 736 Mitglieder an, statt der vorgesehenen 598.
Die Reform von 2023 löst dieses Problem durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung: Fortan gilt die Zweitstimme als absolut verbindlich für die Sitzverteilung. Erzielt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, müssen einige Wahlkreissieger dennoch auf ihr Mandat verzichten — nämlich jene mit dem schlechtesten Erststimmenergebnis innerhalb der Partei. Der Bundestag wird damit auf 630 Mitglieder begrenzt.
Diese Reform hat weitreichende Konsequenzen:
- Direktkandidaten ohne Garantie: Ein gewonnener Wahlkreis bedeutet nicht mehr automatisch einen Sitz im Bundestag.
- Abschaffung der Grundmandatsklausel: Parteien, die weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten, ziehen auch mit drei oder mehr Direktmandaten nicht mehr ins Parlament ein. (Das Bundesverfassungsgericht hat Teile dieser Neuregelung im Oktober 2023 für verfassungswidrig erklärt und eine Übergangsregelung verlangt.)
- Aufwertung der Zweitstimme: Das neue Recht macht noch deutlicher, dass die Zweitstimme die entscheidende Größe für die Bundestag-Sitzverteilung ist.
Für Wählerinnen und Wähler bedeutet das: Das Stimmensplitting — Erststimme für einen lokalen Kandidaten, Zweitstimme für eine andere Partei — verliert nicht an Bedeutung, aber das Erststimmenergebnis allein sichert keinen Parlamentssitz mehr.
Die Wahlrechtsreform 2023 verschiebt das Gleichgewicht des personalisierten Verhältniswahlrechts deutlich: Die Verhältniswahl dominiert nun noch stärker über das Mehrheitsprinzip.
Ergänzend sei auf die Sonderregelung für den SSW (Südschleswigscher Wählerverband) hingewiesen: Als Partei der dänischen Minderheit ist der SSW von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung bleibt auch nach der Reform 2023 bestehen — ein verfassungsrechtlich verbrieftes Privileg für anerkannte Minderheiten.
Fazit: So beeinflussen Ihre zwei Stimmen die deutsche Politik
Beide Stimmen zusammen ergeben das Bild des deutschen Wahlsystems: Mit der Erststimme entscheiden Wählerinnen und Wähler, wer ihren Wahlkreis persönlich im Bundestag vertritt. Mit der Zweitstimme legen sie fest, in welchem Verhältnis die Parteien das Parlament zusammensetzen — und damit, welche Koalitionen rechnerisch möglich sind.
Das Wahlsystem Deutschland ist bewusst als Kompromiss zwischen Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl angelegt. Es soll sowohl regionale Repräsentation (über Direktmandate) als auch gesamtgesellschaftliche Proportionalität (über Parteilisten) sicherstellen. In der Praxis hat die Zweitstimme die größere strukturelle Wirkung auf Regierungsbildung und Parlamentsarbeit — aber die Erststimme bleibt das demokratische Instrument der persönlichen Mandatsvergabe.
Wer bei der nächsten Bundestagswahl seinen Stimmzettel ausfüllt, trifft also zwei konzeptionell verschiedene Entscheidungen gleichzeitig: eine über Menschen und eine über Machtverhältnisse. Beide Kreuze zählen — wenn auch auf unterschiedlichen Ebenen des politischen Systems.
Es lohnt sich, vor der Wahl beide Spalten des Wahlzettels bewusst zu betrachten: Wen möchte ich als Person in Berlin sehen? Und welcher Partei traue ich zu, die Politik der nächsten vier Jahre mitzugestalten? Diese Trennung ist kein Fehler im System — sie ist sein erklärtes Designprinzip.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Wie viele Stimmen hat man bei der Bundestagswahl?
- Jede wahlberechtigte Person hat bei der Bundestagswahl genau zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis und die Zweitstimme für eine Partei.
- Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?
- Die Erststimme wählt eine konkrete Person (Direktkandidat im Wahlkreis) nach dem Mehrheitsprinzip. Die Zweitstimme wählt eine Partei und bestimmt proportional, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält.
- Welche Stimme ist wichtiger für die Sitzverteilung im Bundestag?
- Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie legt fest, wie viele Abgeordnete jede Partei insgesamt ins Parlament entsendet, und bestimmt damit die Kräfteverhältnisse bei der Regierungsbildung.
- Wie wirkt sich das neue Wahlrecht 2023 auf die Anzahl der Abgeordneten aus?
- Die Reform 2023 begrenzt den Bundestag auf 630 Sitze durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen; ein gewonnener Wahlkreis garantiert keinen Bundestags-Sitz mehr, wenn die Partei nicht genügend Zweitstimmen erhalten hat.
- Gibt es bei der Landtagswahl ebenfalls zwei Stimmen?
- In den meisten Bundesländern gibt es bei der Landtagswahl ebenfalls zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme), jedoch unterscheiden sich die konkreten Wahlsysteme von Land zu Land teils erheblich. Bayern etwa verwendet ein modifiziertes Stimmensystem.
- Was passiert, wenn man auf dem Wahlzettel nur eine Stimme abgibt?
- Wer nur eine Stimme ankreuzt, gibt eine gültige Stimme für die angekreuzte Spalte ab; die andere Stimme verfällt. Beide Stimmen sind unabhängig voneinander und können auch für verschiedene Parteien bzw. Kandidaten abgegeben werden (Stimmensplitting).